Vereins­struktur

Mitglieder und Funktionen

Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in Funktionsmitglieder und ordentliche Mitglieder. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich unentgeltlich an der Vereinsarbeit beteiligen. Funktionsmitglieder sind solche, deren Mitgliedschaft mit der Ausübung einer definierten Funktion verbunden ist. Funktionsmitglieder und gleichzeitig im Vorstand des Vereins Stadtmarketing & Tourismus Klosterneuburg jeweils auf Dauer der Ausübung ihrer Funktion sind:

  • Obmann/frau des Bezirksweinbauverbands Klosterneuburg
  • Obmann/frau der Vereins Klosterneuburger Wirtschaft
  • Obmann/frau des Vereins Gastgeber Klosterneuburg
  • Wirtschaftskammeraußenstellen Obmann/frau
  • Wirtschaftskammeraußenstellen Leiter/in
  • Marketingleiter/in des Stifts
  • Geschäftsführer/in des Vereins Stadtmarketing & Tourismus Klosterneuburg

Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Klosterneuburg hat das Recht bis zu drei weitere Funktionsmitglieder mit Sitz und Stimme in den Vorstand des Vereins zu entsenden. Derzeit sind dies 2 Gemeinderäte unterschiedlicher Fraktionszugehörigkeit und ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung.

Die vom Bürgermeister entsendeten Vorstandsmitglieder haben das Recht sowohl in der Generalversammlung als auch im Vorstand einstimmig Beschlüsse über Mittelverwendung und Bestellung von Organen zu beeinspruchen, sodass diese Beschlüsse trotz Erfüllung eines Mehrheitsquorums nicht zustande kommen. Der einstimmige Einspruch ist jedoch zu begründen und darf nur dann erfolgen, wenn andernfalls durch diese Beschlüsse die Erreichung der in den Statuten genannten Ziele und Zwecke oder die ausgeglichene Bilanzierung des Vereins konkret gefährdet wären.

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